O-Ton5: WM-Special – Urlaub für WM-Reise

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Es wird wahrscheinlich kein Sommermärchen, sondern ein Wintermärchen. Wer aber seine dicke Jacke einpacken will und die Spiele live verfolgen will, der kann in den Urlaub fahren, wenn der Urlaub bereits genehmigt ist. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, den vom Arbeitnehmer beantragten Urlaub zu gewähren, wenn nicht betriebliche Belange entgegenstehen. Wenn jetzt mehrere Mitarbeiter als der Betrieb verkraften kann in Urlaub wollen, dann kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange selbst entscheiden, wer fahren darf. – Länge 30 sec.

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