O-Ton8 WM Special – vorgetäuschte Krankschreibung

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Man muss aufpassen: Wenn man eine Krankschreibung vorlegt für einen Zeitraum in dem ihm ein Urlaubsantrag abgelehnt worden ist, kann das ein Indiz dafür sein, dass die Krankschreibung nicht ganz koscher ist. Also hier liegt es immer auf Seiten des Arbeitnehmers zu beweisen, dass man auch tatsächlich krank ist und diese nicht vorgetäuscht.  Den Arbeitnehmer trifft die volle Beweislast für die tatsächlich vorhandene Arbeitsunfähigkeit. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, begeht einen vollendeten Betrug und macht sich strafbar. Er kann entlassen werden – dies ist immer zu beachten. – Länge 35 sec.

 

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