Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
O-Ton: Wer einen Urlaub bereits genehmigt bekommen hat, der darf in Urlaub fahren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub auch gewähren, gleichgültig ob sich die betriebliche Situation inzwischen verändert hat, z. B. auch bei einem plötzlich auftretenden betrieblichen Bedarf. – Länge 20 sec.
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