O-Ton: Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Schmerzensgeld 4.000 Euro zuzüglich des Schadenersatzes für künftige Schäden. Auch das muss der Fitnessstudiobetreiber ersetzen, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Er hätte in dem Fall vor allem erkennen können, dass das Seil schadhaft ist, einzelne Fasern waren schon zerrissen, außerdem war es rostig – also hier musste er blechen. – Länge 18 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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