O-Ton: Anwaltskosten beim Verkehrsunfall

Geschäftsführerin Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte:

O-Ton: In den Fällen, auch in denen die Haftungsfrage klar ist, d.h. dass der Gegner voll für den Schaden verantwortlich ist und der ihn auch voll ersetzen muss, hat jetzt das Amtsgericht Kassel entschieden, dass Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen dürfen, weil es einfach keine einfach gelagerten Unfälle in der Abwicklung mehr gibt. Die Versicherer haben große Abteilungen, die im Verkehrsrecht sich sehr gut auskennen, und deswegen ist es gerechtfertigt, dass auch der Unfallgegner, auch wenn er nicht haftet, sich eines Anwalts bedient. – Länge 27 sec.

Informationen zu diesem Urteil und zur einfachen Abwicklung eines Unfallschadens finden sich unter www.schadenfix.de.

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