O-Ton: Bei Kurzarbeitergeld auf Fiskus achten

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Damit rechnen die Betroffenen meistens nicht, weil sie denken: Was ich bisher als Lohn gekriegt habe, ist ja netto, da sind die Steuern schon abgezogen. Dann bekomme ich steuerfreies Kurzarbeitergeld. Also kann ich das auch behalten. Und hinterher, nach dem Kalenderjahr sagt das Finanzamt aber: Wir rechnen die Summe, das muss dann zum normalen Lohn, und dann kann es sein, dass man in eine andere Steuerstufe rutscht und auf einmal Steuern nachzahlen muss. – Länge 23 sec.

Alle Einzelheiten und ein Rechenbeispiel dazu findet man auf www.anwaltauskunft.de.

++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.