O-Ton: Betrunken im Taxi

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn jemand alkoholisiert in ein Taxi einsteigt und sich dann übergeben muss, muss er grundsätzlich für die Reinigung und den Verdienstausfall, während das Taxi nicht unterwegs sein kann, aufkommen. Wenn er allerdings den Taxifahrer gebeten hat, anzuhalten – ihm sei schlecht, damit er mal kurz raus könne – und dieser dies aber nicht gemacht hat, dann teilen sich die beiden die Kosten. – Länge 20 sec.

Darum mussten sich die beiden nun den Schaden von knapp 250 Euro teilen. Dies gilt übrigens nicht nur nach dem Oktoberfest!
Mehr Information dazu unter www.anwaltauskunft.de.  

 

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