O-Ton: „Dicke Eier an Ostern“

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall hat ein Beschäftigter eines Baumarktes gemeinsam mit seiner Kollegin die Osterdekoration aufgebaut. Beim Aufbauen hat er der Kollegin gesagt, sie stehen ja auch auf dicke Eier, was? Er hat noch weitere verbale sexuelle Belästigungen losgelassen, aber immer wenn andere dabei waren. Das Gericht hat die vom Arbeitgeber erteilte Kündigung für unwirksam erklärt, weil es gesagt hat: Der Mann arbeitet 27 Jahre im Baumarkt, 26 Jahre davon unbeanstandet. Man hätte erst mildere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder ein ernstes Gespräch machen müssen, bevor man ihn einfach kündigt. – Länge 28 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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