O-Ton: eBay: Kein Wettbewerbsverstoß bei Mehrfachangeboten

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat aber gesagt: Du hast überhaupt keine Vertragsbeziehung. Der Händler hat eine Vertragsbeziehung mit eBay. Und gegen diesen Vertrag hat er verstoßen. Also ist es Sache von eBay ihn abzumahnen oder Konsequenzen zu ziehen. Du bist nur Dritter, der von draußen drauf guckt, Du hast keine eigenen Rechte. Sondern das muss schon eBay als Vertragspartner selbst machen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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