O-Ton: Fahrtenbuchauflage nach erstem Verstoß

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Häufige Situation: Ein Verkehrsverstoß wurde begangen mit einem Auto, der Fahrer ist aufgrund des Fotos nicht zu identifizieren. Und dann sagt man mal, ich weiß nicht, wer gefahren ist, wer sich den Autoschlüssel genommen hat. In einem solchen Fall, wenn der Täter eines Verkehrsverstoßes nicht zu ermitteln ist, kann das Verwaltungsgericht die Auflage verhängen, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist. – Länge 20 sec.

Und dies eben auch schon beim ersten Verstoß! In dem Fall wären 240 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg fällig gewesen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de

 

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