O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Ja, das ist ein seltener Fall, dass beide gleichzeitig ums Leben kommen, gleichzeitig beerdigt werden. Das berührt nicht die Friedhofssatzung, dass generell keine Gemeinschaftsgräber zulässig seien. Eine gemeinsame Grabeinfassung ist noch kein Gemeinschaftsgrab. – Länge 16 sec.

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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