O-Ton: Hartz IV – Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bei schwerstbehindertem Ehemann

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Mann konnte nicht mehr laufen, er war vom Hals abwärts gelähmt, er musste beatmet werden, er musste ernährt werden. Und zugleich hatte sie die Kinder zu versorgen und hatte vom Amt auch die Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bewilligt gekriegt. Dann hat das Amt das aber gestrichen und hat gesagt, das sei fehlerhaft ausgezahlt worden. Sie sei ja nicht alleinerziehend, sondern sie lebe ja mit ihrem Mann zusammen. – Länge 22 sec.

Vor dem Sozialgericht hatte die Frau dann Erfolg: Der bisher gewährte Mehrbedarf wird weiterhin gezahlt. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

 

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