O-Ton: ´Haushaltsführungsschaden´

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Einen Haushaltsführungsschaden können Sie dann geltend machen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt so zu führen, wie das vor dem Unfall war. Wenn Sie z.B. fremde Hilfe in Anspruch nehmen müssen und die auch bezahlen müssen, die dann die Tätigkeiten, die Sie sonst verrichtet haben, für Sie übernehmen. – Länge 18 sec.

In dem Fall war der Ehemann einer schwer kranken Frau bei einem Unfall ums Leben gekommen. Der Mann hatte auch den Haushalt geführt. Die Versicherung des Unfallgegners musste nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zahlen – entsprechend einem geschätzten Stundenlohn von acht Euro bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche. Unterm Strich insgesamt über 40.000 Euro.
Unter www.schadenfix.de gibt es juristische Hilfe auch in solchen Fällen.

 

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