Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Argumente der Falschparkerin:
O-Ton: Sie trug auch vor, der Nachbar könne ja jederzeit bei ihr klingeln und sie würde dann sofort ihr Auto wegfahren. Aber das geht nicht. Sie dürfen ihr Auto nicht vor einer fremden Garage parken. Sie können nicht dem anderen verwehren, dass er jederzeit in seine Garage ein- oder ausfahren kann. – Länge 21 sec.
Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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