O-Ton: Keine Behinderung fürs Taxis

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Hausverbot für den Taxistand kann das Hotel nur dann erteilen, wenn der Ablauf des Hotelbetriebes gestört wird. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn er sich nur darüber beschwert und aufregt, dass Hotelgäste auf diesem Taxi-Stand parken. Weil: Das ist nämlich eine Beeinträchtigung seiner Berufsausübung. Wenn er einen Taxistand anfährt, muss der auch frei sein und darf nicht belegt sein durch andere Hotelgäste. Ein Halteverbot ist ein Halteverbot, an das sich alle zu halten haben. – Länge 22 sec.

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