O-Ton: Keine Kosmetikbehandlungen in Apotheken

Zu den Hintergründen Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Verwaltungsgericht in Minden hat entschieden, dass hier ein unerlaubtes Nebengeschäft vorliegt, weil nämlich in den Räumlichkeiten der Apotheke diese Kosmetikbehandlungen angeboten wurden – teilweise Behandlungen bis zu 150 Minuten. Also Dienste wie ein richtiges Kosmetikstudio. Allerdings müssen Apotheker sich an ihrem Auftrag messen. Ihr Auftrag ist nämlich eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dies verbietet die Entwicklung hin zu einem Kosmetikstudio. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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