O-Ton: Kostenvoranschlag schützt nur eingeschränkt

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt daher:

O-Ton: Vor unliebsamen Überraschungen bei Bauvorhaben schützt ein Kostenvoranschlag bei Bauvorhaben nur bedingt. Empfehlenswerter ist es beispielsweise, den Pauschalpreis schriftlich zu vereinbaren. Der Kostenvoranschlag kann um bis zu zehn Prozent überschritten werden – und dann muss der Bauherr trotzdem voll bezahlen. – Länge 17 sec.

Alle Informationen zum Urteil des Landgerichts Coburg gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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