O-Ton + Magazin: Auf das Kleingedruckte kommt es an

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Sohn sollte Bezugsberechtigter sein und er war also namentlich im Vertrag und im Versicherungsschein angegeben. Kurz vor dem Tod hat die Mutter offensichtlich ihre Meinung geändert und hat das Bezugsrecht auf ihre Tochter abgeändert. – Länge 15 sec.

Die Versicherung zahlte an die Tochter, die nur den Originalversicherungsschein vorlegte – zu Recht, so das Gericht. Der Sohn ging leer aus.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Auf das Kleingedruckte kommt es an

Die Auszahlung einer Versicherungssumme kann für die Erben mit einem warmen Geldregen verbunden sein. Auf das Wörtchen „kann“ kommt es dabei an. Denn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten bestimmte Klauseln dazu, was bei der Auszahlung vorgelegt werden muss.

Beitrag:

Generell ist die Situation so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Viele Menschen gehen ganz schön schludrig mit den Versicherungsscheinen um. Sie wissen gar nicht, wo sie die aufbewahren. Das ist aber ein Inhaberpapier. D.h. derjenige, der mit dem Versicherungsschein aufläuft – egal, was da drauf steht – der wird auch begünstigt und ausbezahlt. – Länge 10 sec.

Und das war genau die Situation in dem Fall, den das Landgericht Dortmund zu entscheiden hatte: Da stritten sich zwei Geschwister, deren Mutter zwei Lebensversicherungen abgeschlossen hatte:

O-Ton: Der Sohn sollte Bezugsberechtigter sein und er war also namentlich im Vertrag und im Versicherungsschein angegeben. Kurz vor dem Tod hat die Mutter offensichtlich ihre Meinung geändert und hat das Bezugsrecht auf ihre Tochter abgeändert. – Länge 15 sec.

Das hat die Versicherung auch so bestätigt. Und nach dem Tod der Mutter bekam die Tochter dann das Geld.

O-Ton: Der Sohn sagt: Moment! Im Vertrag stehe ich aber drin und eigentlich hätte ich Begünstigter sein müssen. Versicherung, Du hättest an mich zahlen müssen – ich will jetzt von Dir ebenfalls Geld haben. Aber in den Versicherungsbedingungen stand auch drin: Auf Vorlage des Versicherungsscheines kann die Versicherung bezahlen. Das hat sie getan, hat rechtmäßig ausbezahlt und der Sohn bekommt das Geld nicht. – Länge 20 sec.
 
Und das Gericht hat dies so bestätigt. In solchen Fällen kann ein Anwalt helfen, das Kleingedruckte „zu übersetzen“, rät Swen Walentowski:

O-Ton: Die Änderung des Bezugsrechts von einem Nachkommen auf den anderen musste der Versicherung auch nicht ungewöhnlich erscheinen. So etwas passiert, auch Testamente werden geändert. Es gab also überhaupt keinen Anhaltspunkt für die Versicherung, hier das kritisch zu hinterfragen. – Länge 13 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Experten in der Nähe findet man  unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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