O-Ton+Magazin: Bei Volksfesten mit Betrunkenen rechnen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es kommt immer wieder zu Unfällen rund um Festveranstaltungen, die im Herbst wieder losgehen, in allen Bundesländern und in allen Städten. Hier kommt es darauf an, dass man als Verkehrsteilnehmer, als Motorrad- oder Autofahrer, nicht auf seinem Recht zu beharren. D.h. nicht, wenn 50 erlaubt auch ist, auch 50 neben einem Festgelände zu fahren. Sondern man muss die Geschwindigkeit immer den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Das heißt, mit Betrunkenen auf den Straßen rund um Volksfeste ist zu rechnen. – Länge 30 sec

Mehr Infos dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Bei Volksfesten mit Betrunkenen rechnen

Egal ob Oktoberfest in München, Cannstatter Wasen, Dom in Hamburg oder Pützchens Markt – im Herbst ist die Zeit für Volksfeste. Abgesehen davon, dass man als Besucher da sein Auto lieber stehen lassen sollte – wenn man fährt, muss man mit Betrunkenen rechnen. Auf diese lapidare Formel brachte es das Amtsgericht München in einem Unfall-Verfahren.

Beitrag:

Das Bier fließt auf den Volksfesten in Strömen, gleich literweise geht es über die Tresen. Und wenn es für manch einen dann doch zu viel wird – dann kommt es auch mal zu Streit. Mal direkt am Tisch, mal später im Gericht, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es kommt immer wieder zu Unfällen rund um Festveranstaltungen, die im Herbst wieder losgehen, in allen Bundesländern und in allen Städten. Hier kommt es darauf an, dass man als Verkehrsteilnehmer, als Motorrad- oder Autofahrer, nicht auf seinem Recht zu beharren. D.h. nicht, wenn 50 erlaubt auch ist, auch 50 neben einem Festgelände zu fahren. Sondern man muss die Geschwindigkeit immer den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Das heißt, mit Betrunkenen auf den Straßen rund um Volksfeste ist zu rechnen. – Länge 30 sec

Und das kann teuer werden:

O-Ton: SFX

So war es auch in diesem Fall, bei dem eine Motorradfahrerin gegen Mitternacht mit etwa 40 bis 50 Stundenkilometern nahe der Wiesn mit einem Mann kollidierte.

O-Ton: Ein angetrunkener Wiesn-Besucher blieb auf der Straße stehen – bei Rot. Er sagt, er sei bei Grün losgelaufen. Sie sagt, es war schon Rot. Es kam zu einem Unfall, Sachschaden von 2.500 Euro am Motorrad, und dann wollte sie noch 1.000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann. – Länge 12 sec.

Doch der Mann weigerte sich zu zahlen – also landete der Fall vor Gericht. Und die Richter kamen zu folgendem Urteil. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, dass die Motorradfahrerin hier den Schaden zur Hälfte selber tragen muss. Zwar hat auch der Fußgänger zur Hälfte schuld, die Motorradfahrerin trägt auch eine Mitschuld an dem Unfall. Zur Oktoberfestzeit seien – Zitat Gericht – „nächtens amtsbekannt größere Mengen Betrunkener“ – Zitat Ende unterwegs. – länge 20 sec.

Und gerade bei denen könne man nicht immer erwarten, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen – und bekommt kein Schmerzensgeld.
Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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