Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Da war das Verwaltungsgericht Neustadt der Meinung, dass es auf den Zeitpunkt der Anordnung der Schulung ankommt. Wenn er dann 14 Punkte hat, dann muss er an der Schulung teilnehmen. Und wenn er das dann nicht macht und sich weigert, kann ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Auch wenn er später weniger Punkte gehabt hätte. – Länge 18 sec.
Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Kein Aufbauseminar – Führerschein weg
Wer 14 Punkte auf seinem Flensburger Sündenregister angehäuft hat und daher eine Einladung zu einem Aufbauseminar bekommt, sollte dieses Seminar auch besuchen. Sonst ist der Führerschein weg. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Natürlich sind nicht alle Autofahrer Engel. Aber bei Punkten verstehen die Ämter kein Pardon. Darum hier noch einmal die amtliche Nachhilfe.
O-Ton: Sobald Sie 14 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen bekommen haben, ergeht an Sie die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. – Länge 9 sec.
… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und wenn man die Einladung zum Seminar ignoriert?:
O-Ton: Dann wird die Fahrerlaubnis Ihnen sofort entzogen. – Länge 4 sec.
Soweit ist der Fall klar. Bei dem Autofahrer in unserem Fall war die Lage nicht ganz so klar. Der hatte von der zuständigen Behörde die Aufforderung bekommen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Vier Monate später war die Uhr abgelaufen:
O-Ton: SFX
Er legte keine Bescheinigung vor, dass er eine solche Schulung besucht hatte. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Autofahrer sagte: „Moment mal“, inzwischen ist ein Punkt gestrichen worden – es sind nur noch 13! Bettina Bachmann:
O-Ton: Da war das Verwaltungsgericht Neustadt der Meinung, dass es auf den Zeitpunkt der Anordnung der Schulung ankommt. Wenn er dann 14 Punkte hat, dann muss er an der Schulung teilnehmen. Und wenn er das dann nicht macht und sich weigert, kann ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Auch wenn er später weniger Punkte gehabt hätte. – Länge 18 sec.
Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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Magazin und O-Ton
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