O-Ton + Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Mit einem erheblichen Vermögen kann man kein Wohngeld beantragen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied: 84.000 Euro sind als ein solches Vermögen anzusehen, damit ist der Anspruch auf staatliche Unterstützung fürs Wohnen nicht gegeben.

Beitrag:

Wie viel darf man auf der hohen Kante haben? Ab wann ist man bedürftig? Dafür gibt es klare Regeln, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Unser Kläger hatte sich das schön ausgerechnet: Er wohnte zusammen mit einer weiteren Person in einer rund 100 Quadratmeter großen Mietwohnung. Die kostete ihn anteilig warm rund 460 Euro.

O-Ton: SFX

Und er sagte: Er habe nahezu kein Einkommen, lebe von seinem Kapitalvermögen – das seien noch rund 55.000 Euro.

O-Ton: Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, weil es von einem Kapitalvermögen von rund 70.000 Euro ausging und damit die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 60.000 Euro überschritten war. – Länge 8 sec.

Begründung: Nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Anspruch, denn bei erheblichen Vermögen wäre die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich. Gegen die Entscheidung des Wohngeldamtes klagte der Mann – und verlor. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat die Klage abgewiesen, er verfügt nämlich über erhebliches Vermögen. Er verfüge nämlich nicht nur über ein Kapitalvermögen von rund 66.000 Euro, sondern die haben festgestellt, dass er auch noch Gesellschaftsanteile an einer GmbH im Wert von mindestens 18.000 Euro besitzt. Außerdem hat er auch noch eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von rund 187.000 Euro und ein 10.000 m² großes Gewerbegrundstück, für das er einmal rund 330.000 Euro bezahlt hat. Und er hat lediglich gesagt, dass es inzwischen wohl keinerlei Wert mehr aufweise. Aber das hat dem Gericht nicht gereicht. – Länge 29 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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