O-Ton + Magazin: Keine Vollstreckung von österreichischem Bußgeldbescheid

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, mit dem Fall:

O-Ton: Wir kennen eben in Deutschland keine Halterhaftung. Sondern es muss immer nachgewiesen werden, wer Fahrer war. In Deutschland würden wir dies bei mehrmaligen Verstößen ja so lösen, dass er ein Fahrtenbuch führen müsste. Also es ist nicht möglich, dass man sagt: “Ich bin nicht gefahren”. Und deswegen sei man dann nicht verpflichtet, das Bußgeld zu bezahlen. – Länge 22 sec.

Unter www.verkehrsrecht.de kann man den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Magazin: Keine Vollstreckung eines österreichischen Bußgeldbescheides

Eine deutsche Behörde muss ein österreichisches Bußgeld nicht zwingend vollstrecken, wenn der Fahrzeughalter keine Angaben zu der Person machen will, die zum Tatzeitpunkt das Auto gefahren hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg.

Beitrag:

Parkplätze sind weltweit knapp. Da macht die österreichische Hauptstadt keine Ausnahme. Und weil sie knapp sind, wird in privaten Parkhäusern wie auf öffentlichen Straßen Geld fürs Parken verlangt. Auch das ist in Wien so. Nur bei den Konsequenzen kann es Unterschiede geben – Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, mit dem Fall:

O-Ton: Ein deutsches Auto wurde mehrfach in einer gebührenpflichtigen Parkzone in Wien ordnungswidrig abgestellt. Der Aufforderung der österreichischen Behörde, den Fahrer des Autos zu nennen, kam der Halter nicht nach. Er berief sich auf das Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht. Weil er hätte sich ja selbst belasten können oder nahe Angehörige, was nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Und deswegen konnte der Bußgeldbescheid, der österreichische, nicht vollstreckt werden in Deutschland. – Länge 29 sec.

Es gibt zwar ein Amtshilfeabkommen mit Österreich. Allerdings wird die Amtshilfe nicht geleistet, wenn sie nach dem Recht des jeweils anderen Staates unzulässig ist. Punkt um!

O-Ton: SFX

Und das Finanzgericht Hamburg stärkte die Meinung des deutschen Falschparkers: Er musste nicht zahlen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wir kennen eben in Deutschland keine Halterhaftung. Sondern es muss immer nachgewiesen werden, wer Fahrer war. In Deutschland würden wir dies bei mehrmaligen Verstößen ja so lösen, dass er ein Fahrtenbuch führen müsste. Also es ist nicht möglich, dass man sagt: “Ich bin nicht gefahren”. Und deswegen sei man dann nicht verpflichtet, das Bußgeld zu bezahlen. – Länge 22 sec.

Unter www.verkehrsrecht.de kann man den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Absage.

 

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