O-Ton + Magazin: Kfz-Steuer nicht bezahlt – Zulassungsbehörde legt Auto still

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Kfz-Halter war der Meinung, dass die Kfz-Steuer nicht korrekt angesetzt worden sei und hat sie deswegen nicht bezahlt. Daraufhin hat die Zulassungsstelle ihn aufgefordert, das Auto abzumelden. Dagegen hat er sich gewehrt, aber das ist nicht der korrekte Weg. Denn wenn Sie der Meinung sind, Ihre Kfz-Steuer ist nicht richtig angesetzt worden, dann müssen Sie direkt beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Falls das Finanzamt nicht abhilft, müssen Sie beim Finanzgericht klagen. – Länge 23 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Kfz-Steuer nicht bezahlt – Zulassungsbehörde legt Auto still

Zu Jahresbeginn wird regelmäßig die Kfz-Steuer fällig. Wer diese nicht zahlt, läuft Gefahr, dass sein Auto stillgelegt wird. Die Zulassungsstelle muss dann das Auto ohne weitere Nachprüfung des Falls stilllegen, wenn ein Autohalter nach Angaben des Finanzamtes die Kfz-Steuer nicht bezahlt hat.

Beitrag:

Es gibt Autos, die kommen nicht vom Fleck:

O-Ton: SFX

Und es gibt Autos, die könnten, aber die dürfen nicht starten.

O-Ton: SFX

Zu den Letzteren gehörte ein Wagen im Saarland, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Kfz-Halter war der Meinung, dass die Kfz-Steuer nicht korrekt angesetzt worden sei und hat sie deswegen nicht bezahlt. Daraufhin hat die Zulassungsstelle ihn aufgefordert, das Auto abzumelden. – Länge 10 sec.

Insgesamt ging es um über 400 Euro. Für den Fall, dass der säumige Halter den Wagen nicht selbst abmelde, drohte die Behörde mit der Stilllegung des Autos.

O-Ton: Dagegen hat er sich gewehrt, aber das ist nicht der korrekte Weg. Denn wenn Sie der Meinung sind, Ihre Kfz-Steuer ist nicht richtig angesetzt worden, dann müssen Sie direkt beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Falls das Finanzamt nicht abhilft, müssen Sie beim Finanzgericht klagen. – Länge 13 sec.

Darum wurde die Klage des Mannes abgewiesen. Er ist sich schlichtweg den falschen Weg gegangen und hat sich im Behördendschungel verirrt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Denn das Finanzamt informiert die Zulassungsbehörde davon, dass Sie nicht gezahlt haben. Und dann bekommen Sie von der Zulassungsstelle die Aufforderung, Ihr Auto abzumelden. – Länge 10 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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