O-Ton + Magazin: Lange Hosen kein Grund für geminderten Reisepreis

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben auch sehr viel Lebensweisheit besessen, sie haben auch gesagt: Wer nicht bereit sei, sich landestypischen Gebräuchen zu beugen, müsse zu Hause bleiben. Außerdem sei ihm keine geschäftsmäßige Kleidung vorgeschrieben gewesen, sondern lediglich eine lange Hose verlangt worden. Diese hat sicherlich jeder in seinem Urlaub dabei. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Lange Hosen kein Grund für geminderten Reisepreis

Wenn man im Urlaub zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose tragen muss, ist das noch lange keine Beeinträchtigung der Reise. Genau, Sie haben richtig gehört! Daher können die Betroffenen auch keine Reisepreisminderung vornehmen, entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

Es hatte ein schöner Urlaub werden sollen. Unser Ehepaar, daheim schwer beschäftigt, buchte eine Pauschalreise mit Halbpension nach Heraklion. Preis: über 2.000 Euro.

O-Ton: SFX

Doch die Freude über den Urlaub währte nicht so lange. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Im Restaurant des Hotels wurde dem Mann beim Abendessen gesagt, er möge bitte eine lange Hose anziehen. Eine Zweidrittel-Hose reiche nicht aus. – Länge 7 sec.

Das passte unserem Urlauber überhaupt nicht. Er hatte einen entspannten Urlaub geplant – und dazu gehörten für ihn kurze Hosen!

O-Ton: SFX

Dadurch fühlte sich dieser ungerecht behandelt und bloßgestellt und verlangte 414,00 Euro zurück.

O-Ton: Begründet hat er es damit, dass über einen Kleiderzwang im Reisekatalog nichts zu lesen war. Man hätte ihn also aufklären müssen, dass ein Kleiderzwang besteht. – Länge 8 sec.

Ansonsten hätte das Paar den Urlaub auch nicht gebucht, denn im täglichen Leben müssten beiden „geschäftsmäßige Kleidung“ tragen. Gerade im Urlaub wollten es beide daher besonders leger. Die Klage des Ehepaars hatte aber trotzdem keinen Erfolg. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter haben auch sehr viel Lebensweisheit besessen, sie haben auch gesagt: Wer nicht bereit sei, sich landestypischen Gebräuchen zu beugen, müsse zu Hause bleiben. Außerdem sei ihm keine geschäftsmäßige Kleidung vorgeschrieben gewesen, sondern lediglich eine lange Hose verlangt worden. Diese hat sicherlich jeder in seinem Urlaub dabei. Dem ist nichts hinzuzufügen. – Länge 24 sec.

Oh doch! Hinzugefügt werden muss: Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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