O-Ton + Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
 

Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus 

Zwar freut sich jeder, wenn er ein bisschen sparen kann kann. Aber Schnäppchen ist nicht gleich Schnäppchen. Das musste ein junger Mann auch einsehen, der ein Parkhaus ohne Gebühren benutzen wollte. Am Ende landete der Fall vor Gericht – aber nicht der Parkhausbetreiber hatte geklagt ….. Hier ist der ganze, wunderliche Fall!

Beitrag:

Solche Fälle kann sich nicht mal der schlechteste Serienautor ausdenken. Solche Geschichten schreibt nur das Leben! Und auch Rechtsexpertin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, hat solch einen Fall noch nicht auf dem Tisch gehabt:

O-Ton: Bisschen ungewöhnlich, würde ich meinen!

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer wollte sich die Kosten fürs Parkticket im Parkhaus sparen und schlug einem anderen Autofahrer, der auch gerade aus der Garage rausfahren wollte, vor, dass er ganz nah hinter ihm fahren würde, bevor sich die Schranke wieder schließt, um so die Kosten zu sparen. – Länge 17 sec.

Doch der erste Autofahrer wollte sich nicht auf die krumme Tour einlassen. Er schüttelte den Kopf, stieg in seinen Wagen, machte die Tür zu …

O-Ton: SFX

… und fuhr los, ohne sich um den zweiten Fahrer – ohne das bezahlte Ticket –  zu kümmern.

O-Ton: Der Geizige sah das nicht ein, fuhr trotzdem ganz nah hinter dem Erstfahrenden  aus dem Parkhaus, dieser musste bremsen, so dass es zu einem Unfall kam! – Länge 9 sec.

Und nun kam das, was den Fall so besonders macht: Die Versicherung des zweiten Autofahrers regulierte sofort den Schaden an dem ersten Wagen. Und der zweite – der mit der „grandiosen“ ticketlosen Bezahlmethode – wurde dementsprechend höhergestuft.
Das wollte er aber nicht hinnehmen – und klagte nun gegen seine eigene Versicherung. Allerdings ohne Chance. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage

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