O-Ton + Magazin: Reisepreisminderung bei Diskolärm

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dort wurde auch viel Programm geboten, insbesondere zum Leidwesen der Familie, ein Programm von 22 Uhr bis etwa vier, fünf Uhr morgens – eine Open Air-Disco am Swimmingpool. Und sie hatten das Pech, dass genau ihr Zimmer dort hinausging. Als sie sich beim Reiseleiter beschwerten, hat der Mann gesagt, tja – da könne er auch nichts machen und hat im Übrigen auch verweigert, eine schriftliche Bestätigung der Rüge, die bestätigt, dass man ein anderes Zimmer haben möchte, auszustellen. – Länge 24 sec.

Zurück in Deutschland erhielten die Urlauber Recht – inklusive Schadensersatz und Minderung wegen entgangener Urlaubsfreuden erhielten sie von den bezahlten 2.400 Euro gut 2.000 wieder zurück. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Reisepreisminderung bei Diskolärm

Wer in einer Ferienanlage von Diskolärm bis in die Morgenstunden gestört wird, kann den Reisepreis um bis zu 60 % mindern und Schadensersatz verlangen. So hat das Amtsgericht Köln entschieden. Mehr zu diesem Fall – und was man tun kann, um Ärger im Urlaub zu vermeiden – hier sind die Einzelheiten!

Beitrag:

Die Familie war frohen Mutes, schließlich hatte sie sich lange genug auf die beiden Urlaubswochen in Ägypten gefreut.

O-Ton: SFX

Im Geiste hörten sie schon die Wellen rauschen. Insgesamt löhnte die vierköpfige Familie 2.400 Euro für die Reise, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dort wurde auch viel Programm geboten, insbesondere zum Leidwesen der Familie, ein Programm von 22 Uhr bis etwa vier, fünf Uhr morgens – eine Open Air-Disco am Swimmingpool. Und sie hatten das Pech, dass genau ihr Zimmer dort hinausging – Länge 12 sec.

Gleich am nächsten Morgen machte sich die Familie auf zum Reiseleiter. Doch vermutlich stand der Mann auf laute Musik – jedenfalls stieß unsere Familie mit ihrem Wunsch nach einem Zimmertausch auf taube Ohren.

O-Ton: Als sie sich beim Reiseleiter beschwerten, hat der Mann gesagt, tja – da könne er auch nichts machen und hat im Übrigen auch verweigert, eine schriftliche Bestätigung der Rüge, die bestätigt, dass man ein anderes Zimmer haben möchte, auszustellen. – Länge 12 sec.

Für die Familie blieb es ein lauter Urlaub, zurück in Deutschland ging es erst zum Anwalt und dann vor Gericht. Dort bestritt das Reiseunternehmen, dass die Familie den Mangel schon im Urlaub reklamiert hatte. Swen Walentowski:

O-Ton: Aber vor Gericht konnte die Familie glaubhaft machen, dass es die Rüge gegeben hat und auch den Mangel gegeben hat. Und wenn man solange nicht schlafen kann, so die Richter, nicht nur des Schlafes, sondern auch der anderen Reiseleistungen. Wenn man nicht schlafen kann, ist man ja nicht ausgeruht. Und so haben sie gesagt, der Reisepreis ist insgesamt mit 60 Prozent zu mindern. – Länge 22 sec.

Gleiches gelte für den Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs, der hier mit weniger als elf Euro pro Person und Tag sogar noch bescheiden bemessen sei. Damit musste der Reiseveranstalter gut 2.000 Euro an die Familie zurückzahlen. Den ganzen Fall zum Nachlesen sowie den passenden Anwalt für Ansprüche nach einem verpatzten Urlaub findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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