O-Ton + Magazin: Resturlaub rechtzeitig nehmen!

Wenn der Resturlaub wegen Krankheit nicht genommen werden kann, verfällt er. Urlaub kann auch nicht mit Geld abgegolten werden, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Grundsätzlichen Anspruch den Urlaub auszahlen zu lassen in Geld hat man allerdings nicht. Urlaub ist zu nehmen, das ist auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die er zu beachten hat, dass die Leute auch ausreichend Urlaub nehmen können. Die sollen sich nämlich erholen. Leider dient die Erholung nur der Erhaltung der Arbeitskraft. – Länge 16 sec.

Alle Infos dazu gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazinbeitrag: Resturlaub rechtzeitig nehmen!

Mit dem 31. März können die Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr verfallen, die noch nicht genommen worden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Resturlaub aus dem vorherigen Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden kann. Dieser soll dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs genommen werden. Dies gelte allerdings nicht, wenn der Tarifvertrag dafür einen späteren Zeitpunkt vorsehe, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.

Beitrag:

Der Stichtag ist der 31. März – gibt es da Ausnahmen? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich soll eigentlich der Urlaub genommen werden im Kalenderjahr. Weil das ja Erholungsurlaub ist und man soll ja seine Arbeitskraft erhalten.– Länge 10 sec.

Das ist wichtig zu wissen: Urlaub ist immer auf das laufende Kalenderjahr befristet und muss in diesem Zeitraum gewährt und genommen werden. Die Übertragung freier Tage auf das folgende Jahr ist nur erlaubt, wenn dringende Gründe vorliegen. Darum regelt das Bundesurlaubsgesetz – ja, so etwas gibt es wirklich – die „Schonfrist“ bis zum 31. März. Eine besondere Zustimmung des Chefs ist nicht erforderlich:

O-Ton: Es gibt allerdings auch Bereiche, wo man mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann, diesen Resturlaub auch nach dem 31. März zu nehmen. Allerdings hat man darauf keinen Anspruch. – Länge 7 sec.

Das würde bedeuten, einem Urlaubsbeginn – beispielsweise am 5. April – muss der Chef nicht zwingend zustimmen?

O-Ton: Der Arbeitgeber kann sagen, Du kannst gerne ab 5. April Urlaub nehmen, dann aber nicht Resturlaub, der ist weg. Sondern dann wieder ab 5. April aus dem Urlaub des laufenden Jahres. – Länge 7 sec.

Okay, nächstes Problem. Wenn ich längere Zeit krank war und deshalb meinen Urlaub nicht nehmen konnte – was ist dann mit meinem Urlaubsanspruch? Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, dann verfällt er. Das ist zu beachten, dann kann er nicht ausgezahlt werden. Deshalb muss man wirklich darauf achten, dass man seinen Urlaub bis zum 31. März nimmt. – Länge 10 sec.

Stellt sich die Frage: Ich könnte mir doch meinen Urlaubsanspruch auch auszahlen lassen, wenn ich es nicht schaffe, den Urlaub zu nehmen.

O-Ton: Grundsätzlichen Anspruch den Urlaub auszahlen zu lassen in Geld hat man allerdings nicht. Urlaub ist zu nehmen, das ist auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die er zu beachten hat, dass die Leute auch ausreichend Urlaub nehmen können. Die sollen sich nämlich erholen. Leider dient die Erholung nur der Erhaltung der Arbeitskraft. – Länge 16 sec.

Aber – und auch das ist gut zu wissen – kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht genommen werden, so ist er abzugelten. Alle Informationen dazu kann man auch in Ruhe noch mal nachlesen – unter www.anwaltauskunft.de – dort findet man den Experten für Detailfragen im Arbeitsrecht.

Absage.

 

 

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