O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 25 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

Beleidigungen auf dem Fußballplatz können teuer werden. Aber auch die Strafen für Beleidigungen am Spielfeldrand durch Zuschauer sind nicht eben billig. Hören Sie mal den kompletten Fall, den das Amtsgericht Lingen entscheiden musste.

Beitrag:

Es ging hoch her im Stadion:

O-Ton: SFX

Am Ball waren allerdings keine Profis, sondern zwei Jugendmannschaften. Und ein Verein hatte sein Stadion kostenlos für die Partie zur Verfügung gestellt, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“ und ähnliches. – Länge 8 sec.

Die deftigen Worte trieben manchem nicht nur die Schamröte ins Gericht, sondern holten auch das Verbandssportgericht auf dem Plan. Es verdonnerte den Sportverein zu einer Strafe von 400 Euro.

O-Ton: SFX

Der Sportverein wollte nun die Strafe von dem pöbelnden Vater erstattet bekommen und zog seinerseits vor Gericht.

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei hier eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 30 sec.

Bleibt abzuwarten, ob sich dieses Urteil auch auf den Rängen bei anderen Spielen bemerkbar machen wird …..

O-Ton: Hier sind wir im Amateurbereich, passend zur Bundesligasaison muss man vielleicht manche Worte auch abwägen. Aber manchmal geht es da auch deftiger zu. – Länge 10 sec.

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Absage

 

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