O-Ton + Magazin: Sorgfalt beim Aussteigen aus dem Auto

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Ein Autofahrer steigt aus und in dem Moment, als er aussteigt, verliert er den Schlüssel in den Innenraum. D.h. er bückt sich noch einmal und sucht nach dem Schlüssel bei geöffneter Tür und es kommt zu einer Kollision. – Länge 11 sec.

Die Begründung der Richter: Man muss die Tür nicht länger als nötig geöffnet halten und von der Beifahrerseite aus den Schlüssel suchen.
Weitere Informationen dazu gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Sorgfalt beim Aussteigen aus dem Auto

Wenn man aus dem Auto nach links zur Fahrbahn aussteigt, muss man besonders aufpassen – „besondere Gefahrenminderungspflicht“ nennen das die Juristen. Kommt es nämlich zur Kollision, kann man leicht schuld sein. Beispielsweise darf die Autotür nicht länger als für das Aussteigen unbedingt nötig geöffnet sein, entschied das Kammergericht Berlin.

Beitrag:

Das lernt man kaum in der Fahrschule, aber Ein- und Aussteigen beim Auto ist fast so wichtig wie richtiges Fahren. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der fließende Verkehr hat grundsätzlich Vorrang, ich muss mich vergewissern durch Blicke nach hinten: Kann ich in dem Moment die Tür öffnen oder kommt ein anderes Fahrzeug von hinten und es kommt zu einer Kollision? – Länge 11 sec.

Klingt eigentlich ganz simpel, allerdings: Die Tücken lauern im Detail – so wie in diesem Fall:

O-Ton: Ein Autofahrer steigt aus und in dem Moment, als er aussteigt, verliert er den Schlüssel in den Innenraum. D.h. er bückt sich noch einmal und sucht nach dem Schlüssel bei geöffneter Tür und es kommt zu einer Kollision. – Länge 11 sec.

Ein anderes Fahrzeug streifte und beschädigte die Tür. Der Fahrer des geparkten Fahrzeugs meinte, im Recht zu sein und klagte nun auf Schadensersatz, allerdings sah das Kammergericht Berlin dies anders. Bettina Bachmann über die Begründung der Richter:

O-Ton: Daran ist dann derjenige schuld, der aussteigt und die Tür länger als nötig geöffnet hält. Er hätte in dem Fall auf die andere Seite gehen müssen und von der Beifahrerseite nach dem verlorenen Schlüssel suchen müssen. – Länge 12 sec

Klare Ansage! Weitere Informationen rund ums Verkehrsrecht gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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