O-Ton + Magazin: Unbefugtes Parken

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über diesen Fall:

O-Ton: Ein Autofahrer stellt sich auf einen Supermarktparkplatz. Dort steht, dass man dort nur parken darf, wenn man einkauft und auch nur 90 Minuten anlässlich des Einkaufs. Bei der Überprüfung des Autofahrers stellt der Wachdienst fest, dass dieser nicht beim Supermarkt eingekauft hat und deswegen wird der Wagen abgeschleppt. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Unbefugtes Parken kann teuer werden

Wer sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes parkt, sollte auch tunlichst einkaufen gehen. Tut man dies nicht, erfüllt man die Zweckbestimmung des Parkplatzes nicht, parkt somit unbefugt und muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Beitrag:

Jeder kennt das: Kein Parkplatz? Also mal schnell vor dem Supermarkt gehalten und die entsprechenden Schilder ignoriert. Aber das kann teuer werden, sagte Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist gefährlich, denn wenn Sie auf einem Supermarktparkplatz parken ohne dort einzukaufen, dann kann Ihr Wagen abgeschleppt werden und Sie müssen dann die Abschleppkosten sowie die Inkassogebühren bezahlen. – Länge 12 sec.

Und so war es auch in diesem Fall. So paradox es klingt: Das Schicksal nahm mit dem Bremsen des Wagens seinen Lauf….

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer stellt sich auf einen Supermarktparkplatz. Dort steht, dass man dort nur parken darf, wenn man einkauft und auch nur 90 Minuten anlässlich des Einkaufs. – Länge 11 sec.

Und außerdem fehlt auch nicht der Hinweis, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden – die Kosten muss der Halter des Wagens bezahlen. Und dann hatte der Parkplatzbesitzer auch noch ein Unternehmen mit der Kontrolle beauftragt ist, ob die Autofahrer tatsächlich nur zum Einkaufen dort parken.
Bettina Bachmann:

O-Ton: Bei der Überprüfung des Autofahrers stellt der Wachdienst fest, dass dieser nicht beim Supermarkt eingekauft hat und deswegen wird der Wagen abgeschleppt. – Länge 8 sec.

Die Abschleppkosten und die Inkassogebühr wurden fällig, danach bekam der Mann seinen Wagen zurück – und fuhr damit schnurstracks zum Anwalt. Die Klage ging durch alle Instanzen, der BGH entschied schließlich: Der Mann hat gegen die Parkplatzregeln verstoßen, also müssen die Gebühren gezahlt werden. Und dies sollte man auf allen deutschen Supermarktparkplätzen mit entsprechenden Schildern beherzigen:

O-Ton: Das ist eine höchstrichterliche Entscheidung, ich gehe davon aus, dass sich daran nicht so schnell etwas ändert. – Länge 6 sec.

Mehr Informationen dazu finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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