O-Ton + Magazin: Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, über die Entscheidung der Richter:

O-Ton: Bei einem Berufskraftfahrer sei der Besitz der Fahrerlaubnis Geschäftsgrundlage für die Erfüllung des Arbeitsvertrages. Diese Pflicht hat er hier verletzt. Deshalb ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Und deshalb ist es auch nicht unverhältnismäßig, dass er hier gekündigt wird. Sein Job, den er hat, hat auch Einfluss auf seine private Lebensgestaltung. Deshalb darf er auch nicht privat betrunken Auto fahren. – Länge 21 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Einem Berufskraftfahrer, der wegen Alkohols am Steuer seine Fahrerlaubnis und deshalb seinen Job verloren hat, kann von der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von zwölf Wochen auferlegt werden. Auf diese Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Der Fall war pikant. Ein Taxifahrer startete durch:

O-Ton: SFX

Und wurde prompt gestoppt!

O-Ton: SFX

Nach dem er die Polizeikelle gesehen hatte, rümpfte der Ordnungshüter die Nase über das, was er da roch! Das Ergebnis: Knapp 0,8 Promille – die Fahrerlaubnis war für zehn Monate futsch. Und die Kündigung folgte auf dem Fuße.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Von der Bundesagentur für Arbeit erhielt er Arbeitslosengeld. Aber die haben gesagt: Du bist ja selbst mitverantwortlich dafür, dass Du den Job losgeworden bist. Du kriegst eine zwölfwöchige Sperrfrist. Anders als in den Fällen, in denen man selbst kündigt, da kriegt man ja gar kein Geld. Aber hier wurde ihm ja gekündigt, er war aber nicht unschuldig an der Kündigung – trotzdem Sperrfrist und eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. – Länge 24 sec.

Doch das wollte der Mann nicht hinnehmen. Wenn schon arbeitslos, dann wenigstens mit vollem Arbeitslosengeld. Aber: Die Klage des Mannes hatte keinen Erfolg.

O-Ton: Bei einem Berufskraftfahrer sei der Besitz der Fahrerlaubnis Geschäftsgrundlage für die Erfüllung des Arbeitsvertrages. Diese Pflicht hat er hier verletzt. Deshalb ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Und deshalb ist es auch nicht unverhältnismäßig, dass er hier gekündigt wird. Sein Job, den er hat, hat auch Einfluss auf seine private Lebensgestaltung. Deshalb darf er auch nicht privat betrunken Auto fahren. – Länge 21 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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