Darüber hinaus erscheint es als wahrscheinlich, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung ebenfalls vor dem EGMR keinen Bestand haben wird. Der Reformbedarf betrifft zum einen die Sicherungsverwahrung generell. Zum anderen muss die Frage geklärt werden, was mit den bisher teilweise menschenrechtswidrig Verwahrten geschieht.
Auf einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin diskutierten Experten zu dem Thema. Nachfolgend bieten wir O-Ton-Pakete von:
Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses
Prof. Dr. Jörg Kinzig, Strafrechtler und Kriminologe an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen,
Sebastian Scharmer, Strafverteidiger
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
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