O-Ton-Paket: Die häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht

Wir haben uns kompetenten Rat geholt – bei Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Kann mein Chef mich feuern, wenn ich mich abfällig über ihn äußere?

O-Ton: Nicht unbedingt! Ist es nur eine abfällige Bemerkung wie „ach, der ist aber frauenfeindlich“, dann geht das nicht. Das muss alles verhältnismäßig sein. Wenn man jemanden aber als Arschloch tituliert, vielleicht noch vor anderen – dann schon! – Länge 12 sec. O-Ton zum Download

2. Kann der Chef Pausen vom Gehalt abziehen?

O-Ton: Wer häufig Pausen macht, dem kann nicht ohne Weiteres das Gehalt gekürzt werden. Wenn er beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen sehr oft zur Toilette muss, da geht das nicht. Wer allerdings raucht – regelmäßig – und entgegen einer Dienstanweisung nicht ausstempelt, dem droht nicht nur eine Gehaltseinbuße, sondern ihm droht auch noch der Jobverlust. – Länge 18 sec. O-Ton zum Download

3. Muss der Chef zahlen, wenn ich gemobbt werde?

O-Ton: Der Chef muss wegen Mobbing zahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dass es ein ordentliches Arbeitsumfeld gibt für alle Mitarbeiter, es gibt einen Fall, in dem das Arbeitsgericht Cottbus beispielsweise einen Arbeitgeber zu 30.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt hat, weil er es zuließ, dass eine Angestellte gemobbt wurde. – Länge 18 sec. O-Ton zum Download

4. Sind fehlende Deutschkenntnisse auch ein Kündigungsgrund?

O-Ton: Wer die in Deutsch abgehaltenen Arbeits- und Prüfungsanweisungen, beispielsweise in einer Produktionsfirma, nicht versteht, dem kann gekündigt werden. Also: Gerade wenn Sicherheitsbelange notwendig sind, da muss man aufpassen. Wenn auch noch der Arbeitgeber einen Deutschkurs angeboten hat und es trotzdem nicht klappt, dann kann man gekündigt werden. Ein Kernsatz des Bundesarbeitsgerichtes ist: Einem deutschen Unternehmen ist es nicht zu verwehren, von seinen Mitarbeitern ausreichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verlangen. D.h. Erfassung von Sicherheitsvorschriften, Dienstanweisungen etc. Es kommt immer auf den jeweiligen Job an. – Länge 32 sec. O-Ton zum Download

5. Kann der Chef selbst über Niedriglöhne entscheiden?

O-Ton: Wer Dumpinglöhne anbietet, riskiert, dass die Leistungen, die beispielsweise die Arbeitsagentur als Aufstockung zahlen musste, dann auch zu ersetzen! In einem Fall war es so: Ein Pizzeria-Betreiber hatte seinen Angestellten 1,32 Euro die Stunde gezahlt, die Arbeitsagentur musste über das „Arbeitslosengeld 2“ Aufstockung leisten. Das Geld musste er zahlen, Schadenersatz in Höhe von 6.000 Euro. Also, er muss sich schon an normalen Löhnen orientieren. – Länge 22 sec. O-Ton zum Download

6. Kann mich der Chef bei Bagatelldelikten feuern?

O-Ton: Das wird breit diskutiert: Was passiert, wenn ich die Brötchen klaue, die bei der Besprechung übrig geblieben sind. Was ist mit dem Pfandbon etc. Aber man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass muss alles verhältnismäßig sein. Der Chef muss die Betriebszughörigkeit genauso berücksichtigen bei seiner Entscheidung, also die Länge – ist einer lange im Job oder nicht. Wie auch das bisherige Verhalten – war alles problemlos oder hat er hat schon andere Abmahnungen gekriegt. Oder auch persönliche Folgen müssen durchaus in die Entscheidung über eine Entlassung mit einbezogen werden. Manchmal reicht es nämlich aus, zunächst abzumahnen – vor dem Rausschmiss. – Länge 33 sec. O-Ton zum Download

7. Keine Lust – darf der Chef mich dann gleich feuern?

O-Ton: Wenn man einfach mal so salopp, vielleicht sogar in einem Streit womöglich, seinem Vorgesetzten sagt, ich habe eh´ keine Lust hier zu arbeiten, dann muss man keine Angst haben um seinen Job. Denn – so das Gericht – in einer derartigen, während eines Streitgesprächs gefallenen Äußerung ist kein ernsthafter Abkehrwille des Mitarbeiters zu erkennen. Also ist die Kündigung unwirksam. – Länge 20 sec. O-Ton zum Download

8. Darf der Chef auch meine Krankschreibung kontrollieren?

O-Ton: Na klar darf er das! Er kann immer verlangen, ab einer gewissen Dauer, dass er beispielsweise zu einem Amtsarzt geht. Oder man meldet das der Krankenversicherung des Angestellten. Diese wiederum schickt ihn an einem Vertrauensarzt, um zu überprüfen, ist der Mann tatsächlich krank oder nicht. Wenn der Mann sich dann weigert, die Person, die da eigentlich zum Amtsarzt oder zum Vertrauensarzt soll, dann kann man die auch entlassen. – Länge 20 sec.  O-Ton zum Download