O-Ton-Paket: Knöllchen aus den EU-Staaten

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, antwortet dazu auf folgende Fragen:

 

1. Wann muss ich zahlen?

2. Trifft das möglicherweise auch die Knöllchen, die ich im vergangenen Sommerurlaub schon bekommen habe?

3. Kann ich mich dagegen wehren? Und wenn ja – wie?

4. Haben Sie möglicherweise ein Beispiel, wie sich der Fall aus dem Sommer entwicklet haben könnte?

5. Und wie setze ich mich dagegen zur Wehr, wenn ich glaube, der Vorwurf stimmt nicht?

6. Handelt es sich in jedem Fall um eine Geldstrafe – oder sind auch Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug denkbar?

7. Wenn ich nicht zahle – was passiert dann?

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