O-Ton: „Rechts vor Links“ bei angrenzenden Nebenstraßen

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn beide auf nichtvorfahrtsberechtigten Straßen sind, haben sie beide ein Stoppschild. Und dann gilt der Grundsatz „Rechts vor Links“, denn es kann nicht sein, dass derjenige, der schneller einbiegt, Vorfahrt hat. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen zu Vorfahrtsregeln unter www.verkehrsrecht.de.

 

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