O-Ton: Rechtsstreit um die Marke Nikolaus

Rechtsanwalt Swen Walentowski vonm Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton:

Doch die Richter sahen diese Gefahr nicht, sie urteilten: Zwischen der Bezeichnung „Sankt Nikolaus“ und „Nikolaus G“ besteht keine Verwechselungsgefahr.

 

 ++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.