O-Ton: Rettungskosten für Unfallopfer

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die Unfallfahrerin:

O-Ton: Sie war sehr schwer verletzt und die Rettungskräfte durchsuchten danach noch die nähere Umgebung nach möglichen Beifahrern, weil die Autofahrerin angeblich gesagt hatte, dass sie nicht allein im Wagen gefahren sei. Nach Abschluss der Rettungsaktion – es wurde niemand gefunden – wurden der Autofahrerin die Kosten für die Suchaktion in Höhe von 1.400 Euro in Rechnung gestellt und sie weigerte sich, diese Kosten zu bezahlen. – Länge 22 sec.

Das Gericht gab der Autofahrerin recht. Durch ihre Verletzungen habe sie am Unfallort keine verlässigen Angaben über Beifahrer machen können.
Infos und Tipps bei Verkehrsunfällen wie diesem findet man unter www.schadenfix.de.

 

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