O-Ton: Rodeln im Park auf eigene Gefahr!

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil der Richter:

O-Ton: Die Klage gegen die Stadt war erfolglos. Die Stadt ist zwar grundlos dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich niemand verletzt. Aber sie sei gar nicht verpflichtet, hier einzuschreiten, weil das Gelände eben ein Park ist und nicht als Rodelfläche ausgewiesen ist. Außerdem müsse man in städtischen Parks mit Mauerabgrenzungen rechnen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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