Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wie sonst, so das Gericht, soll die Frau eigentlich ihre Wohnung loswerden können? Wenn sich doch erst in der stationären Pflege, die erst nur für einen Monat vorgesehen war, feststellen lässt, dass die Frau gar nicht mehr zurück kann. Dann weiß sie auch erst dann, dass sie ihre Wohnung aufgeben muss. Wenn sie das dann tut, muss das Sozialamt die Miete doppelt zahlen – einmal für die Pflege, und einmal bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. – Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.
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