O-Ton: Starkregen bringt keinen Segen

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, über ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm:

O-Ton: Nach einem Starkregen drohte die Kanalisation die Keller von Häusern zu überfluten. Um das zu verhindern, pumpten die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Wasser aus dem Schmutzwasserkanal ab und haben es in einen Straßengraben weiter geleitet. Dieser grenzte allerdings an eine Baumschule für Mutterbeetkulturen für Obstbäume. Die sind dann alle abgestorben und es entstand ein Schaden von rund 500.000 Euro und die klagende Baumschule wollte Schadenersatz. – Länge 30 sec.

Allerdings konnte sich die Baumschule vor Gericht nicht durchsetzen. Die Richter sahen als wahrscheinlich an, dass die Kulturen auch dann abgestorben wären, wenn die Feuerwehr nicht eingegriffen hätte. Das Gelände befand sich in einer Senke. Weitere Infos unter anwaltauskunft.de.

 

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