O-Ton und Magazin: Unbekannte Dateien

Der Mann musste eine Geldstrafe bezahlen, der Rechner wurde eingezogen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt:

O-Ton: Ich muss mir ja die CD sowieso gründlich anschauen, bevor ich die Dateien speichere. Ich muss einen Virenscanner durchlaufen lassen und alles Mögliche. Und ich muss, wenn ich den Verdacht habe, dass hier verbotene Inhalte drauf sein könnten, mir wirklich jede Datei anschauen. Damit ich auf der sicheren Seite bin, denn solche Inhalte will ja auch keiner. – Länge 17 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und weitere Informationen gibt es unter <a href=“http://www.anwaltauskunft.de“>anwaltauskunft.de</a>.

Magazin: Unbekannte Dateien

Wer unbekannte Dateien auf seinen PC überspielt, sollte den Inhalt genau prüfen. Das ist das Ergebnis aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Wie so oft begann der Fall ganz harmlos. Ein Mann schlenderte über den Flohmarkt und kaufte ein paar CDs mit darauf gespeicherten Bildern, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die hat er alle auf seinen Computer aufgespielt und auf seinem PC wurden später 37 Bild- und fünf Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt sichergestellt. – Länge 8 sec.

Der Mann war sich keiner Schuld bewusst, insgesamt hatte er 50 CDs gekauft – jedoch nicht alle Dateien auf ihren Inhalt überprüft.

O-Ton: SFX

Zwar waren einige Dateien mit Kinderpornos enthalten, diese Dateien habe er jedoch sofort wieder gelöscht und die CDs vernichtet, gab der 36jährige vor Gericht an.

O-Ton: Damit konnte er sich nicht herausreden, weil er weiterhin die überspielten Dateien – auch die später vorgefundenen kinderpornographischen Dateien – weiterhin auf der Festplatte seines PCs gespeichert hatte. – Länge 10 sec.

Das Amtsgericht Cloppenburg hatte den Angeklagten wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt und den Computer eingezogen. Selbst wenn man seine Aussagen als wahr unterstelle, was man müsse, habe er immerhin mit der Möglichkeit gerechnet, dass er weiterhin Kinderpornographie gespeichert habe und dies gebilligt, so die Richter. Dieses Urteil bestätigte später das Oberlandesgericht Oldenburg. Abschließend noch ein Tipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Ich muss mir ja die CD sowieso gründlich anschauen, bevor ich die Dateien speichere. Ich muss einen Virenscanner durchlaufen lassen und alles Mögliche. Und ich muss, wenn ich den Verdacht habe, dass hier verbotene Inhalte drauf sein könnten, mir wirklich jede Datei anschauen. Damit ich auf der sicheren Seite bin, denn solche Inhalte will ja auch keiner. – Länge 17 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und weitere Informationen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.