O-Ton: Vorsicht bei Ausfahrt aus der Tiefgarage

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, warnt daher:

O-Ton: Bei Ausfahrt aus einer Tiefgarage gilt nicht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. D.h. der fließende Verkehr hat Vorrang, ich muss mich dann so verhalten, als ob ich aus einer Grundstücksausfahrt einbiegen würde. Ich habe eine Wartepflicht, eine Kontrollpflicht in beide Richtungen und muss alles tun, um einen Unfall zu vermeiden. – Länge 17 sec.

Für derartige Unfälle findet man rechtliche Hilfe, einen Unfalldatenbogen und weitere nützliche Tipps unter www.schadenfix.de.

 

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