O-Ton: Vorsicht im Thermalbad

Das Gericht folgte der Auffassung des Badbetreibers, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zwischen Fliesen und den Waschbetonplatten ist immer ein Niveauunterschied, das ist klar. Damit muss man rechnen. Dieser sei nur wenige Millimeter hoch gewesen, also in jedem Fall unter einem Zentimeter. Ein solcher Unterschied sei hinzunehmen und den Badegästen bei sorgfältiger und aufmerksamer Benutzung zuzumuten. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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