O-Ton: Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, über die Entscheidung der Richter:

O-Ton: Bei einem Berufskraftfahrer sei der Besitz der Fahrerlaubnis Geschäftsgrundlage für die Erfüllung des Arbeitsvertrages. Diese Pflicht hat er hier verletzt. Deshalb ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Und deshalb ist es auch nicht unverhältnismäßig, dass er hier gekündigt wird. Sein Job, den er hat, hat auch Einfluss auf seine private Lebensgestaltung. Deshalb darf er auch nicht privat betrunken Auto fahren. – Länge 21 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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