Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Deswegen hat auch das Landgericht Coburg entschieden, dass der Käufer eines Luxuscabrios im Werte von 98.000 Euro das Cabrio dann zurückgeben kann, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, diese Pfeifgeräusche abzustellen. D.h. er konnte von seinem Kaufvertrag zurücktreten. – Länge 18 sec.
Der Verkäufer hatte stets behauptet, es sei kein Mangel des Fahrzeugs. Der Pkw entspreche „dem Stand der Serie“. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.
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