O-Ton: Zu schnell im Schnee – Schadensersatz trotzdem möglich

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein Auto vor ihm war liegen geblieben. Er konnte aufgrund der Tatsache, dass er eben 80 fuhr, nicht mehr rechtzeitig anhalten. Er ist ausgewichen und die Böschung hinunter gerollt. Er bekommt den Schaden ersetzt, weil das Landgericht Ellwangen der Meinung war, dass das nicht ganz angepasste Fahren – er hätte vielleicht langsamer fahren müssen bei diesen Wetterverhältnissen – das Verschulden des liegengebliebenen Autos nicht überwogen hat. Also er hat im Endeffekt zwei Drittel seines Schadens von dem erstattet bekommen, der liegen geblieben ist. – Länge 28 sec.

Zahlreiche nützliche Informationen zum Thema Unfall und eine Anwaltssuche findet man unter www.schadenfix.de.

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