02Apr/11

Porsche: Neue Pläne für Leipzig

Neben Cajun könnte nächster Panamera komplett in Sachsen entstehen

 Stuttgart – Bei Porsche reichen die Pläne für einen Ausbau des Werks Leipzig weiter als bisher bekannt. Neben dem kompakten Geländewagen Cajun, der dort 2013 vom Band laufen soll, könnte ab 2016 auch die zweite Generation des Sportcoupés Panamera komplett in Leipzig hergestellt werden. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche unter Berufung auf Konzernquellen. Mit einem neuen Karosseriebau und einer Lackiererei, für die noch 2011 die Bauarbeiten beginnen sollen, entstehen mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze. „Eine Erweiterung dieser Größenordnung würde sich für nur ein Modell kaum rechnen“, sagte ein Porsche-Manager dem Blatt. „Neben dem Cajun sollte zumindest ein weiterer Typ in Leipzig gebaut werden“.

Porsche-Chef Matthias Müller hatte der Automobilwoche kürzlich mit Blick auf Leipzig gesagt: „Wir werden das Werk von den Kapazitäten her so auslegen, dass eine Reihe interessanter Fahrzeugprojekte dort gut darstellbar wären“. Auf die Frage, ob dazu auch die zweite Generation des Panamera zählen könnte, erklärte Müller: „In der Theorie – ja“. Für eine Entscheidung hierzu sei es derzeit allerdings „noch viel zu früh“.

Bislang liefert das Werk Hannover von VW Nutzfahrzeuge (VWN) die lackierten Rohkarossen für den Panamera zu. In Leipzig erfolgt die Endmontage der Baureihe.
Für VW Nutzfahrzeuge wäre ein Entfall des Panamera-Auftrags in fünf Jahren kein Problem. „Bis dahin könnten wir ohne Schwierigkeiten ein anderes Projekt aufsetzen, die Beschäftigten müssten sich keine Sorgen machen“, sagt ein VWN-Manager. „Im Gegenteil – die möglicherweise frei werdenden Kapazitäten in Hannover könnte unser Unternehmen für die Realisierung der eigenen Expansionspläne gut gebrauchen“.

02Apr/11

Strahlen-Test für Japan-Importautos

Köln – Nach der Reaktorkatastrophe in Japan prüfen die Importeure vor der Auslieferung in Deutschland Neuwagen und Kfz-Teile auf eine mögliche Strahlenbelastung. „Wir werden durch entsprechende Überprüfungen sicherstellen, dass kein kontaminiertes Fahrzeug oder Ersatzteil in den Handel gebracht wird“, sagte Mazda-Unternehmenssprecher Jochen Münzinger der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Zudem seien die Werke in Hiroshima und Hofu rund 1.000 Kilometer vom Reaktor Fukushima entfernt, auch die meisten Zulieferer befänden sich außerhalb der kritischen Region. Mazda betreibt keine Werke in Europa und bezieht sämtliche Fahrzeuge aus Japan.

Auch Toyota nimmt nach eigenen Angaben alle erforderlichen Kontrollen vor, um die Unbedenklichkeit der Produkte sicherzustellen. „Toyota wird niemals ein Produkt ausliefern, wenn die Kontrollmaßnahmen die Möglichkeit eines gesundheitlichen Risikos für den Kunden nicht ausschließen können“, betonte ein Sprecher in der Automobilwoche.

31Mrz/11

O-Ton: Auskunftsrecht auch bei „vergessenen“ Sparbüchern

 Banken müssen Auskunft auch über das Guthaben von „vergessenen“ Sparbüchern erteilen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und gab einem Kläger Recht, der erst durch den Tod seines Vaters in den Besitz des Sparbuches gekommen war.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft über das Urteil:

O-Ton: Einem solchen Sparbuch kommt eine erhebliche Beweisfunktion zu, die nur unter extremen Bedingungen erschüttert werden kann. Die Echtheit der Unterschrift des Bankmitarbeiters liegt somit in der Verantwortung der Bank. Ggfs müsse die Bank die Geschäftsunterlagen über die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist hinweg aufbewahren, so dass sie selbst die Echtheit überprüft werden könne. Wenn ein Sachverständiger feststellt, das Sparbuch ist echt – dann hat er auch einen Anspruch. – Länge 24 sec.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

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31Mrz/11

O-Ton: Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus

 Auch auf ein denkmalgeschütztes Haus darf unter bestimmten Umständen eine Solaranlage montiert werden. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall, in dem es um eine Anlage für Brauchwasser ging.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft über das Urteil:

O-Ton: Man muss nämlich immer eine Abwägung vornehmen. Der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien – gerade in der aktuellen Diskussion – sei bei der erforderlichen Interessensabwägung zu berücksichtigen. Bei dieser Abwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes an und auf die konkrete Ausgestaltung des Gebäudes. Die Solaranlage sollte ja auf das Dach, aber auf die Gartenseite des Daches. Sie sei somit nicht unmittelbar einzusehen, deshalb muss hier der Vorrang den erneuerbaren Energien gegeben werden. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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31Mrz/11

O-Ton: Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

Auch eine Mutter, die ihre Kinder zweisprachig erziehen möchte, kann sich nicht gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wehren. Geklagt hatte eine Frau aus dem Kosovo, die mit ihrem deutschen Ehe-Partner zwei Kinder hat. Damit die beiden Kinder gut integriert aufwachsen können, ist die Mutter besonders integrationsbedürftig und muss daher an dem Deutschkurs teilnehmen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Mutter wollte das nicht, weil sie gesagt hat: Ich habe zwei deutsche Kinder, die lernen deutsch über den Vater. Und bei mir sollen sie meine Muttersprache erlernen, weil ich die Kinder eben zweisprachig erziehen will. Das Gericht hat gesagt: Eine Mutter von zwei deutschen Kindern sei besonders integrationsbedürftig. Und deshalb müsse sie auch Deutsch lernen und an dem Integrationskurs teilnehmen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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