26Nov/10

Personal: Investition in die Zukunft

„Wir suchen alle die Weltmeister und dabei brauchen wir alle auch die, die die normale Arbeit tätigen.“ Beispielsweise seien Facharbeiter auf bestimmte Dinge qualifiziert, aber sie müssten nicht zugleich „noch zehn andere Dinge“ abdecken.

Zudem haben die deutschen Unternehmen über zu lange Zeit hinweg versäumt, vorhandene Arbeitskräfte ausreichend weiterzubilden, monierte Galonska. Viele Betriebe müssten sich auch rechtzeitig fragen: „Kann ich entsprechende Fachkräfte nicht doch selbst ausbilden, eventuell im Verbund mit anderen?“

Kleine Unternehmen sollten sich nach Meinung des Managers vor allem rechtzeitig sich mit den Zielgruppen in Verbindung zu setzten, in denen geeignete Mitarbeiter zu finden seien. Dies sei an Universitäten oder Schulen mit entsprechenden Schwerpunkten machbar.

26Nov/10

Datenschutz im Unternehmen

Wenn beispielsweise der Wirtschaftsprüfer vom Finanzamt elektronisch verarbeitete Daten sehen möchte, sollte man ihm schon aus eigenem Interesse ausschließlich die Daten zukommen lassen, die er sehen möchte. Dazu gehört eine entsprechende Vorsortierung, damit sich in den Buchhaltungsbelegen nicht unnötige Auskünfte wie Krankmeldungen o.ä. befinden.

Ebenfalls in den Bereich Datenschutz fällt, wenn Mitarbeiter privat im Internet surfen dürfen. Bei privaten Mails vom Arbeitsplatz wird das Unternehmen zugleich zum Telekommunikationsanbieter und unterliegen damit dem Fernmeldegeheimnis. Die Mails der Mitarbeiter sind dann für den Chef tabu: „Am besten schreiben Sie gleich in den Arbeitsvertrag, dass privates Mailen und Surfen verboten ist“, rät Rechtsanwalt Andreas Göbel. „Dann kann keine betriebliche Übung entstehen – wenn Sie regelmäßige Kontrollen durchführen und erwischte Mitarbeiter abmahnen.“

26Nov/10

Offene Forderungen eintreiben: Zeitnah und unmissverständlich

Um seinen Forderungen in solchen Fällen Nachdruck zu verleihen, sollte eine Mahnung verschickt werden. Sie ist an keine besondere Form gebunden, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Das Schreiben muss auch nicht ausdrücklich als „Mahnung“ überschrieben sein. Es muss aber zum Ausdruck kommen, dass der Gläubiger nun dringend sein Geld bekommen möchte. Auch eine so genannte „Zahlungserinnerung“ kann als das gesetzlich erforderliche Mahnschreiben angesehen werden.

Grundsätzlich genügt ein einziges Schreiben. Es kann sogar in einer Rechnung zugleich eine wirksame Mahnung enthalten sein, wenn sie den Zusatz enthält: „Wir bitten um sofortige Zahlung.“ Ein Mahnschreiben sollte ferner Datum und Nummer der Rechnung bzw. des Lieferscheins sowie das Fälligkeitsdatum benennen.

Sollte ein Mahnverfahren notwendig werden, kann dies jeder beim Amtsgericht, ohne Anwalt, einleiten. Dabei überprüft das Gericht nicht, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Wenn der Schuldner auf die Zustellung des Mahnbescheids nicht reagiert, kommt vier Wochen später der Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung.

25Nov/10

O-Ton: Winterreifenpflicht kommt

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Regelung in Österreich:

 

O-Ton:

Weitere Informationen dazu und zu Regelungen in anderen europäischen Ländern gibt es hier unter  davblog.de.

 

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

 

 

19Nov/10

O-Ton + Magazin: Ein Eichhörnchen ist kein Hase

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie einen Unfall haben mit Haarwild im Sinne des Jagdgesetzes, dann tritt die Kaskoversicherung ein. Unter Haarwild versteht man Hasen, Kaninchen, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Luchse, Dachse und sogar Seehunde. Nicht jedoch Ratten, Igel, Elche, Rentiere, Wölfe, Bären oder aber Eichhörnchen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Ein Eichhörnchen ist kein Hase

Wildunfall ist nicht gleich Wildunfall. Teilkaskoversicherungen zahlen in der Regel nur bei einem Wildunfall mit Jagdwild. Bei kleineren Tieren wie Eichhörnchen muss die Versicherung nicht zahlen. In diesem Sinne entschied kürzlich auch das Landgericht Coburg.
Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

In der dunklen Jahreszeit sind die Polizeiberichte voll von Schlagzeilen wie etwa “Wildunfall verursacht Totalschaden”. Es muss zwar nicht immer gleich ein Totalschaden sein, aber auch in manchen Fällen kommt auch noch Ärger mit der Versicherung hinzu:

O-Ton: Wenn Sie einen Unfall haben mit Haarwild im Sinne des Jagdgesetzes, dann tritt die Kaskoversicherung ein. Unter Haarwild versteht man Hasen, Kaninchen, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Luchse, Dachse und sogar Seehunde. Nicht jedoch Ratten, Igel, Elche, Rentiere, Wölfe, Bären oder aber Eichhörnchen. – Länge 20 sec.

… erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade um so einen Unfall mit einem Eichhörnchen ging es. Das kleine Tier rannte auf die Straße und zwang eine Autofahrerin zu einer Vollbremsung:

O-Ton: SFX

Doch trotz quietschender Bremsen kam das Auto ins Schleudern und wurde völlig zerstört. 6.000 Euro Schaden. Der Versicherer aber erklärte, das war kein versicherter Wildunfall – und bekam damit vor Gericht Recht.

O-Ton: Die Autofahrerin musste feststellen, dass Schäden, die durch eine Kollision mit einem Eichhörnchen ausgelöst werden, nicht von der Teilkasko-Versicherung erstattet werden. Da es sich bei einem Eichhörnchen eben nicht um Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes handelt und viele Teilkaskoversicherungen nur diese Schäden ersetzen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es gibt aber auch Versicherungen, die Schäden ersetzen, die durch Kollisionen mit Nutztieren entstehen, also zum Beispiel mit Kühen, Schafen, Pferden. Man muss bei seiner Versicherung im Kleingedruckten nachschauen: Sind bei mir nur wirkliche Wildunfälle mit Haarwild abgedeckt oder hat der Versicherer den Versicherungsschutz auch auf andere Tiere ausgedehnt. – Länge 38 sec.

Mehr Informationen dazu – und zu anderen Rechtsthemen rund ums Auto unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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O-Ton und Magazin  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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