30Aug/10

Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber

Die Eltern der Kläger, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren, wurden am selben Tag in zwei nebeneinander gelegenen Einzelgräbern bestattet. Die Kläger beantragten, die beiden Gräber durch eine gemeinsame Grabeinfassung verbinden zu dürfen. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe und Ausnahmen vermieden werden sollten.
Der daraufhin erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Den Klägern sei die gemeinsame Grabeinfassung zu erlauben. Dabei könne offen bleiben, ob der Ausschluss von Doppelgräbern in der Friedhofsatzung überhaupt wirksam sei. Durch eine gemeinsame Grabeinfassung würden die beiden Einzelgräber rechtlich nicht zu einem Doppelgrab. Es widerspreche auch nicht der Würde des Friedhofs, wenn der äußere Eindruck eines Doppelgrabes entstehe.
Das OVG wies die Berufung der Gemeinde zurück. Die von der Gemeinde geltend gemachten Bedenken seien unbegründet. Insbesondere gehe von der Zulassung der gemeinsamen Grabeinfassung keine negative Vorbildfunktion für andere Fälle aus. Der Fall der Kläger, in dem zwei Lebenspartner gleichzeitig versterben und in benachbarten Einzelgräbern bestattet worden seien, weise einmalige Züge auf. Es sei daher auch nicht zu befürchten, dass die in der Friedhofsatzung niedergelegte Grundsatzentscheidung gegen Doppelgräber durch das Auftreten ähnlich gelagerter Fälle in Zukunft unterlaufen werde.
Informationen: www.anwaltauskunft.de

30Aug/10

Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

In dem Fall hat ein Sportverein sein Stadion für das Fußballspiel von zwei Jugendmannschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“. Für diese Beleidigung wurde der Sportverein durch das Verbandssportgericht zur Zahlung einer Strafe von 400 Euro verurteilt. Der Sportverein wollte die Strafe von dem Vater erstattet bekommen.
Das Gericht gab dem Sportverein recht. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Der Sportverein durfte davon ausgehen, dass die Besucher die allgemein gültigen Umgangsformen beachten und die Interessen des Vereins wahren. Ein abweichendes Verhalten könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Vater zuvor von jugendlichen Spielern der gegnerischen Mannschaft beleidigt worden war. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“. Ein Notwehrrecht gegenüber verbalen Attacken gebe es nicht.
Bei allen Rechtsfragen kann Ihnen ein Anwalt helfen. Anwältinnen und Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14€/Min aus dem Festnetz).

30Aug/10

O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Ja, das ist ein seltener Fall, dass beide gleichzeitig ums Leben kommen, gleichzeitig beerdigt werden. Das berührt nicht die Friedhofssatzung, dass generell keine Gemeinschaftsgräber zulässig seien. Eine gemeinsame Grabeinfassung ist noch kein Gemeinschaftsgrab. – Länge 16 sec.

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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30Aug/10

O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 25 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

Beleidigungen auf dem Fußballplatz können teuer werden. Aber auch die Strafen für Beleidigungen am Spielfeldrand durch Zuschauer sind nicht eben billig. Hören Sie mal den kompletten Fall, den das Amtsgericht Lingen entscheiden musste.

Beitrag:

Es ging hoch her im Stadion:

O-Ton: SFX

Am Ball waren allerdings keine Profis, sondern zwei Jugendmannschaften. Und ein Verein hatte sein Stadion kostenlos für die Partie zur Verfügung gestellt, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“ und ähnliches. – Länge 8 sec.

Die deftigen Worte trieben manchem nicht nur die Schamröte ins Gericht, sondern holten auch das Verbandssportgericht auf dem Plan. Es verdonnerte den Sportverein zu einer Strafe von 400 Euro.

O-Ton: SFX

Der Sportverein wollte nun die Strafe von dem pöbelnden Vater erstattet bekommen und zog seinerseits vor Gericht.

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei hier eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 30 sec.

Bleibt abzuwarten, ob sich dieses Urteil auch auf den Rängen bei anderen Spielen bemerkbar machen wird …..

O-Ton: Hier sind wir im Amateurbereich, passend zur Bundesligasaison muss man vielleicht manche Worte auch abwägen. Aber manchmal geht es da auch deftiger zu. – Länge 10 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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27Aug/10

O-Ton + Magazin: 18 Punkte – Führerschein weg

O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte – wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit – wird Ihnen der Führerschein entzogen. – Länge 16 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: 18 Punkte – Führerschein auch für Falschparker weg

Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat – für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein.

Text:

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum: Nur Raser bekommen Punkte in Flensburg. Nein, alle Verkehrssünden werden registriert, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte – wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit – wird Ihnen der Führerschein entzogen. – Länge 16 sec.

Diese Erfahrung musste auch ein Autofahrer machen, der seinen Führerschein abgeben sollte. Die Begründung – lax formuliert: Der Kandidat hat 18 Punkte!!

O-Ton: SFX

Er wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht:

O-Ton: Der Mann legt Widerspruch ein mit der Begründung: Die Punkte-Berechnung sei fehlerhaft, weil er auch Punkte erhalten habe für mehrfaches Parken ohne gültigen Parkschein. – Länge 10 sec.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Punkt ist Punkt! Und wer 18 Punkte hat, ist unwiderleglich, so wird es dann vermutet, ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Und es findet eben keine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen statt. Wenn ein Punkt eingetragen ist, dann hätte man gleich damals dagegen vorgehen müssen, aber nicht, wenn die 18 Punkte erreicht sind. – Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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