27Aug/10

Altes Auto: Keine Schenkung zum Ausschlachten

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte eine junge Frau ihr über 20 Jahre altes Auto in einer Anzeige zum Ausschlachten angeboten. Den Wagen hatte sie bei der zuständigen Stelle bereits vorläufig abgemeldet. Auf ihre Anzeige hin meldete sich ein Interessent, dem sie das Fahrzeug samt Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kostenlos überließ, nachdem er einen Übernahmevertrag mit seinen Personalien unterzeichnet hatte. Kurze Zeit später wurde der Wagen ohne Kennzeichen, jedoch noch mit Betriebsflüssigkeiten und weiteren Schadstoffen an einer öffentlichen Straße gefunden. Von dem Abnehmer fehlte dagegen jede Spur: Er konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden, da er unter der von ihm angegebenen Adresse nicht gemeldet war.

Der jungen Frau, die als frühere Halterin ermittelt wurde, wurde daraufhin fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung vorgeworfen: Sie hätte die Person, an die sie den Wagen verschenkt hatte, nicht ausreichend geprüft. Gegen diesen Strafbefehl legte die Frau Einspruch ein, zunächst mit Erfolg. Das Amtsgericht Hannover war der Ansicht, dass man der Angeklagten keine fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung vorwerfen könne. Sie habe das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet und mit dem Abnehmer einen Vertrag geschlossen, in dem sein Name und seine Adresse aufgeführt waren. Die Tatsache, dass der Abnehmer später nicht mehr zu finden gewesen sei, spreche nicht für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Frau.

Das Oberlandesgericht Celle in der nächsten Instanz entschied anders. Nach der Altfahrzeugverordnung dürfe man sein Fahrzeug ausschließlich bei anerkannten Annahme- bzw. Rücknahmestellen oder Demontagebetrieben entsorgen. Die Angeklagte habe sich die Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung ihres Autos ersparen wollen, indem sie das Fahrzeug verschenkte. Das Amtsgericht müsse nun in einer neuen Verhandlung klären, ob die Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe.

Worauf Sie bei der Entsorgung Ihres alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.verkehrsrecht.de.

27Aug/10

18 Punkte in Flensburg

Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in das Register sei im Übrigen dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit – wie im Falle des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt worden sei.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

26Aug/10

O-Ton-Paket: Nach dem Urteil gegen Nadja Benaissa

Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, zu den Hintergründen des Urteils:

 

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23Aug/10

Autoindustrie: Ausgaben für Werbung steigen

Wie schon im vorangegangenen Quartal hat Daimler auch im zweiten Vierteljahr sein Werbebudget im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht und gab mit 39 Millionen Euro 94,4 Prozent mehr für Werbeschaltungen aus. Volkswagen investierte mit 60 Millionen Euro am meisten in Reklame und warb im Zuge der Fußballweltmeisterschaft vor allem für seine Team-Sondermodelle. Die Reihenfolge der Unternehmen mit den größten Werbeetats im zweiten Quartal und im ersten Halbjahr ist deckungsgleich. Volkswagen liegt vor Renault, gefolgt von Daimler, Toyota und Opel.

Zum Kraftfahrzeugmarkt zählt Nielsen neben Pkw auch Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Reisemobile, Autohandel und -zubehör sowie die Reifenbranche. Ermittelt werden die Investitionen in TV, Radio, Zeitung, Zeitschrift, Plakat, Kino und Internet.

23Aug/10

VW: Neue Gerüchte um Einstieg bei Alfa Romeo

Ein VW-Sprecher wollte auf offizielle Anfrage die Spekulationen nicht kommentieren.

„Ich könnte mir Alfa Romeo gut als einen weiteren und wichtigen Bestandteil des VW-Markenbündels vorstellen“, betonte Autoanalyst Jürgen Pieper vom Bankhaus Metzler in der Automobilwoche. „Denn wenn VW bei der Abdeckung der verschiedenen Segmente überhaupt noch Lücken aufweist, dann im Bereich der mittelpreisigen bis leicht gehobenen Sportmodelle. Und für die erfolgreiche Bearbeitung eben dieser Marktfelder steht Alfa Romeo.“
Laut August Joas von der Unternehmensberatung Oliver Wyman wäre Alfa eine „sehr sinnvolle Ergänzung“ für VW, da die Marke unter anderem „südländische Emotionalität vermittelt“. Arndt Ellinghorst von Credit Suisse vermutet, dass VW die spanische Tochter Seat in Alfa Romeo aufgehen lassen würde. Allerdings bezweifelt der Analyst, dass Fiat überhaupt verkaufen will: „Was bliebe denn sonst übrig in der abgetrennten Autosparte?“